Auch wenn die Schulen schrittweise mit dem Unterricht beginnen, so wird das Lernen zuhause für viele Schülerinnen und Schüler einen größeren Teil der Schulzeit bis zu den Sommerferien einnehmen. Seit dem 22. April ist das Lernen zu Hause auch verpflichtend. Was heißt es genau?
Die Lehrkräfte stellen allen Schülerinnen und Schülern (auch denen, die zum Teil schon die Schule besuchen dürfen) Aufgaben, die zuhause bearbeitet werden müssen. Mit anderen Worten: es herrscht Schulpflicht. Deshalb müssen Kommunikationswege mit den Lehrkräften abgesprochen werden, auf denen regelmäßig Kontakt aufgenommen werden muss. Wer auf die Meldung der Lehrkräfte nicht reagiert, begeht eine Schulpflichtsverletzung.
Gibt es eine Bewertung auf die bearbeiteten Aufgaben?
Die zuhause bearbeiteten Aufgaben werden nicht benotet. Das Erlernte kann jedoch abgeprüft werden, wenn die Schülerinnen und Schüler die Schule wieder besuchen werden. Dazu können Kurzteste oder Lernzielkontrollen geschrieben werden, aber auch eine mündliche Abfragung des Wissens ist möglich. Klassenarbeiten in herkömmlicher Form wird es eher nicht geben.
Wie lange muss zuhause gelernt werden?
Die Jahrgänge 5 – 8 sollten ca. 3 Stunden täglich für ihre Aufgaben aufwenden, Jahrgänge 9 – 10 ca. 4 Stunden.
Was mache ich, wenn ich zuhause krank werde?
Auch in Zeiten der Schulschließung gelten die üblichen Regeln bei Krankmeldungen. Das bedeutet, sollte ein Schüler krank werden und die ihm gestellten Aufgaben nicht bearbeiten können, so ist die Klassenlehrkraft über die Erkrankung und auch die Genesung zu informieren. Eine Entschuldigung der Eltern oder eine Bescheinigung des Arztes ist weiterhin verpflichtend. Kranktage werden auch als Fehltage im Zeugnis vermerkt. Das gilt auch für die unentschuldigten Tage.
Wie werden die Noten für das Zeugnis gebildet?
Die Zeugnisnoten werden auf der Grundlage, der bis zum 15. April erbrachten Leistungsbewertung gemäß den gültigen Verordnungen ermittelt. Das gilt auch für die Noten im Arbeits- und Sozialverhalten. Die in der Schule erbrachten Leistungen nach der Wiederaufnahme des Unterrichts werden auch bei der Notengebung berücksichtigt.
Was ist mit den Epochalfächern im zweiten Halbjahr?
Auch die Epochalfächer im zweiten Halbjahr sollen bewertet werden. Nur positive Noten werden im Sinne einer Ausgleichsregelung für die Berechnung der Durchschnitte berücksichtigt. Wird eine Note für die Versetzung nicht berücksichtigt, so wird ein entsprechender Hinweis ins Zeugnis aufgenommen. Dadurch sollen wegen des verkürzten Schulhalbjahres keine Nachteile für die Schülerinnen und Schüler entstehen.
Kann ich meine Note in einem Fach durch eine Zusatzleistung noch verbessern?
Ja, dieses ist möglich. Dazu sollte unbedingt die Lehrkraft kontaktiert werden. Wichtig ist jedoch, dass die Zusatzleistung selbstständig angefertigt wird und dieses eindeutig erkennbar ist. Überprüfung der Leistung könnte z.B. durch eine mündliche Prüfung erfolgen.
Übrigens kann auch eine Nachprüfung in einem Fach beantragt werden, wenn durch eine „fünf zu viel“ eine Nichtversetzung droht. Auch hier bitte die Klassenlehrkraft kontaktieren. Eine Nachprüfung ist auch im 8. Jahrgang möglich, wenn durch eine schlechte Note die Zulassung zum Realschulzweig nicht möglich sein sollte.
Was ist mit WPKs, Profilen, Förderkursen und AGs?
Diese Kurse werden bis zu den Sommerferien nicht mehr unterrichtet oder erteilt.
Wie werden Aufgaben für die Woche verschickt?
Die Klassenlehrkraft verschickt jeweils montags über IServ (per Mail) einen Wochenplan, in dem alle Aufgaben für die Woche zu finden sind.
Sollte es keine Möglichkeit geben, die Aufgaben über IServ zu erhalten, kann der Wochenplan mit dazugehörigen Arbeitsblättern in der Schule am Dienstag oder Mittwoch von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr abgeholt werden. Für diese Möglichkeit müssen Sie sich bitte über das Sekretariat anmelden (Tel. 04747/9451-0).
Wie werden die Ergebnisse der Aufgaben abgegeben?
Hier gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Die Ergebnisse können in der Schule in einem Umschlag mit Namen, Datum und Klasse abgeben werden (bitte die Öffnungszeiten der Schule beachten).
- Die Ergebnisse werden im Klassenordner auf IServ oder über die Module „Aufgaben“ bzw. „Messenger“ hochgeladen.
Was ist, wenn eine Aufgabe nicht verstanden wird?
Alle Lehrkräfte bieten Sprechzeiten für ihre Klassen und Kurse an. Hier haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit Fragen zu den Aufgaben zu stellen. Die Sprechzeiten finden Sie auf unserer Homepage oder hier.
Bekommen die Schüler Rückmeldungen zu ihren bearbeiteten Aufgaben?
Jeweils mit dem neuen Wochenplan gibt es die Lösungen des vorherigen Plans. So haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, die Richtigkeit ihrer Aufgaben selbstständig zu korrigieren.
Durch das Nutzen der Anton App in einigen Fächern, bekommen die Schülerinnen und Schüler eine direkte Rückmeldung.
Die Lehrkräfte können sich durch das Hochladen der Ergebnisse einen Überblick über die Leistungen, Fortschritte aber auch Schwierigkeiten verschaffen und werden entsprechend reagieren.
Viele Aufgaben werden im Schulalltag gemeinsam besprochen. Bitte haben Sie Verständnis, dass es nicht zu jeder Aufgabe eine umfassende Rückmeldung geben kann.
Nutzen Sie für dringende Hilfestellungen und individuelle Fragen die Sprechzeiten der Lehrkräfte.