Eltern Unterricht

Testpflicht nach den Osterferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie den Medien entnehmen konnten, wurde vom Kultusministerium eine Testpflicht an
Schulen
beschlossen. Nach den Osterferien können die Schülerinnen und Schüler nur mit
einem negativen Test am Unterricht teilnehmen.
Wer die Tests zu Hause nicht vornehmen
möchte, muss das Kind zu Hause beschulen.

Im weiteren Verlauf des Dokuments finden Sie die Informationen des Ministers, sowie ein
Infoschreiben zu der Testpflicht und auch einen Antrag für die Befreiung von der
Präsenzpflicht – wenn dies benötigt wird.

In der nächsten Woche werden Sie ein weiteres Schreiben erhalten, in dem das genaue
Vorgehen für unsere Schule erläutert wird.

Am 12.4. wird kein Unterricht stattfinden. Eltern können an diesem Tag die Tests in der
Schule abholen
und auch entsprechende Informationsschreiben in gedruckter Form
erhalten.

Ich bedanke mich für Ihre Mitarbeit und wünsche Ihnen und Ihrer Familie schöne Ostertage.

Mit freundlichen Grüßen & bleiben Sie gesund,

Thomas Specht
Schulleiter

Informationen des Ministers
Infoschreiben zu der Testpflicht
Antrag für die Befreiung von der Präsenzpflicht